Produkt
Normalputzmörtel GP und CS IV nach DIN EN 998-1, Normalmauermörtel (G) nach DIN EN 998-2 bzw. DIN 20000-412 für die manuelle Verarbeitung.
Zusammensetzung
Gesteinskörnung, Zement und Zusätze zur besseren Verarbeitung.
Eigenschaften
- Mineralischer Zement-Putz- und Mauermörtel.
- Nach Wasserzugabe geschmeidiger, kellengerechter Mörtel mit gutem Wasserrückhaltevermögen und guter Untergrundhaftung.
- Weist nach der Erhärtung eine hohe Festigkeit auf, ist witterungs- und frostbeständig, diffusionsoffen, stoß- und kratzfest.
Anwendung
Mauermörtel nach Eignungsprüfung zur Verwendung in Wänden, Pfeilern und Trennwänden aus Mauerwerk (Innen- und Außen-
bauteile), die Anforderungen an die Standsicherheit unterliegen.
- Der Mauermörtel ist nach DIN 20000-412:2019-06 ohne Einschränkung/Abminderung als Normalmauermörtel verwendbar.
Bisherige Bezeichnung nach DIN 20000-412 Anhang A: Normalmauermörtel III.
- Aufgrund vorliegender Erfahrungen bei sachgerechter Anwendung geeignet für nicht angreifende Umgebung nach DIN EN 998-2
Anhang B.
- Putzmörtel für die Verwendung als Innen- und Außenputz für Wände, Decken, Pfeiler und Trennwände.
- Zum Verputzen von hochbeanspruchten Mauerwerks- oder Betonflächen, wie z. B. im Sockel- und Kelleraußenwandbereich und
in Feuchträumen.
- Als Unter- und Oberputz für innen und außen einsetzbar.
- Unterputz zur Aufnahme von Anstrichen, mineralischen oder bituminösen Abdichtungen, Bekleidungen und Edelputzen.
- Nicht für Putzmaschinen geeignet.
Technische Daten
Mörtelgruppe: Normalputzmörtel GP nach DIN EN 998-1 Normalmauermörtel G nach DIN EN 998-2 P III nach DIN 18550
Brandverhalten: A1, nicht brennbar
Festigkeitsklasse Putz: CS IV nach DIN EN 998-1; M10 nach DIN EN 998-2
Druckfestigkeit: > 10 N/mm²
Haftzugfestigkeit: ≥ 0.08 N/mm²
Wasseraufnahme: Wc 2 nach DIN EN 998-1
μ-Wert: ≤ 25 (DIN EN 998-1), 15/35 (Tabellenwert, DIN EN
998-2)
Verbundfestigkeit: ≥ 0.1 N/mm² nach DIN EN 1052-3, Verfahren B
(KS-Referenzstein, Eigenfeuchte 3 – 5 M.-%)
Wärmeleitzahl λ10, dry, mat: ≤ 0.82 W/(m·K) (für P = 50 %)
(Tabellenwert nach EN 1745): ≤ 0.89 W/(m·K) W/mK (für P = 90 %)
Lieferform
Papiersäcke, Sackinhalt 25 kg (48 Sack pro Palette = 1.200 kg)
Lagerung
Trocken und geschützt. Die Lagerzeit sollte 12 Monate nicht überschreiten.
Qualitätssicherung Eigenüberwachung durch unsere Werkslabors. Ständige Überwachung und Kontrolle der Qualität und strenge Eingangskontrolle
aller Rohstoffe. Die Firma besitzt ein TÜV-geprüftes und zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach der weltweit gültigen Norm
DIN EN ISO 9001 sowie ein TÜV-geprüftes und zertifiziertes Umweltmanagementsystem nach der weltweit gültigen Norm DIN EN ISO
14001.
Einstufung lt. Chemikaliengesetz
Siehe Sicherheitsdatenblatt (unter www.baumit.de)
Untergrund
Der Untergrund muss fest, tragfähig, frostfrei sowie frei von Ausblühungen und haftmindernden Rückständen (Schmutz und Staub)
sein. Die zu verputzende Fläche muss gleichmäßig ausgetrocknet sein.
Glatte Betonflächen vorher mit einem geeigneten Haftvermittler (z. B. HaftMörtel HM 50 bis zu einer Putzdicke von < 10 mm oder
Baumacol FlexTop bei höheren Putzdicken) vorbehandeln.
Stark saugende Untergründe müssen vorgenässt werden.
Verarbeitung
ZementMörtel ZM 72 wird von Hand mit geeignetem Werkzeug verarbeitet, wobei Kleinmengen mit dem Quirl im Mörteltrog,
ansonsten im Durchlauf- oder Freifallmischer gemischt werden können. Anmischen nur mit sauberem Wasser ohne sonstige Zusätze.
Verputzen:
Die Mindestauftragsdicke beträgt im Innenbereich 10 mm, im Außenbereich 15 mm. Bei Putzdicken von mehr als 20 mm und
anderen ungünstigen Umständen mehrlagig arbeiten, wobei eine ausreichende Standzeit des Unterputzes (pro mm Putzdicke 1 Tag)
vor dem Auftragen der letzten Lage empfohlen wird (vorherige Lage gut aufrauen). Dies ist besonders bei niedrigen Temperaturen
und damit verzögerter Abbindung wichtig.
Den Mörtel mit der Stahltraufel aufziehen oder mit der Kelle anwerfen. Anschließend mit der Kartätsche planeben abziehen. Nach
dem Ansteifen zeitgerecht verreiben oder filzen oder mit dem Gitterrabot für die nachträgliche Beschichtung mit Edelputzen oder
Keramik aufrauen.
Mauern:
Das Mauern erfolgt entsprechend den Verarbeitungsrichtlinien der Ziegel- und Mauersteinhersteller. Es ist grundsätzlich vollfugig und
im Verband zu mauern.
Allgemeines und Hinweise
Mauerwerke mit einer Rohdichte kleiner 700 kg/m³ und/oder einer Wärmeleitfähigkeit kleiner 0,13 W/(m·K) sind mit geeigneten
Leichtmauermörteln zu vermauern und mit Leichtputzen LW nach DIN EN 998-1 (wie z. B. FaserLeichtputz FL 68, FaserLeichtputz FL
68 Speed, StyroporLeichtputz SL 67, StyroporLeichtputz SL 67 Speed, MineralporLeichtputz MP 69 oder MineralporLeichtputz MP
69 Speed) zu verputzen.
Im Sockelbereich spezielle Sockelputze (z. B. LeichtSockelputz LS 62 oder LeichtSockelputz MPS 60 Speed) verwenden.
Nicht bei direkter Sonnenbestrahlung, Regen oder Wind verarbeiten und die Fassade bis zur vollständigen Erhärtung schützen
(Gerüstnetz).
Hohe Luftfeuchtigkeit und tiefe Temperaturen können die Abbindezeit deutlich verlängern.
Vor einer weiteren Beschichtung ist eine Standzeit von mindestens 1 Tag je mm Putzdicke einzuhalten.
Bei Verwendung von Putzprofilen sind dafür geeignete rostfreie Profile anzuwenden und mit AnsetzMörtel VarioSpeed (kein Gips!) zu
versetzen.
Vor dem Anfüllen des Erdreichs, Plattenverlegung u. Ä., sind die vorgeschriebenen Abdichtungsarbeiten durchzuführen.
Gefährdete Bereiche (Glas, Keramik, Metall usw.) schützen.
Nicht unter + 5 °C und über + 30 °C Material-, Untergrund- und Lufttemperatur verarbeiten und abtrocknen lassen. Die „Leitli-
nien für das Verputzen von Mauerwerk und Beton“, die Richtlinie „Fassadensockelputz/Außenanlage“ sowie DIN EN 998-1, DIN
EN 998-2, DIN EN 13914, DIN 18550, DIN 20000:412, DIN 18330 und DIN 18350 (VOB, Teil C) beachten.
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Gefahrenpiktogramme:
GHS05
Signalwort: Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung: Portlandzementklinker (grau)
Gefahrenhinweise:
H315 Verursacht Hautreizungen.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise:
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P280 Schutzhandschuhe / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P315 Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen.
P332+P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P362+P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
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